Hinweisgeber- und Beschwerdesystem
Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, bietet die Bauerfeind AG die Möglichkeit Hinweise einfach und anonym abzusenden.
Alle Hinweise werden bearbeitet.
Es stehen zwei Meldesysteme zur Auswahl:
Hinweisgebersystem gem. Hinweisgeberschutzgesetz (HGSG)
Abgabe von Hinweisen der Kategorien Betrug, Unterschlagung, Schädigung des Unternehmens oder Dritter, Korruption, Bestechung, Interessenkonflikte, Geldwäsche, Kartell-/Wettbewerbsrecht oder Datenschutz.
Beschwerdemeldung gem. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Hier können Sie Beschwerden innerhalb der Bauerfeind-Lieferkette melden. Dies betrifft insbesondere Hinweise zu den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz entlang der globalen Lieferkette.